1. Erhaltungsaufwendungen können Werbungskosten des Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
2. Eine solche Zuwendung kann auch in einer vGA zu Gunsten des Steuerpflichtigen liegen.
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BFH-Urteil vom 28. September 2010 – IX R 42/09
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-10 |
Seite 30
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