Investitionszulagenbegünstigte nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Gebäude i.S. von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 können auch vorliegen, wenn ein Gebäude durch Umgestaltung zu einem Mietwohngebäude in seiner Funktion oder in seinem Wesen verändert wird.
InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 – III R 9/05
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.08.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-08 |
Seiten 237 - 239
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