Eine Fernsehmoderatorin, die Produkte nach den Vorgaben des Auftraggebers in Verkaufssendungen präsentiert, übt keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus.
§ 15 Abs. 1 EStG, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
BFH-Urteil vom 16. September 2014 – VIII R 5/12
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-07 |
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