Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i.S. von § 17 EStG beteiligt ist.
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b, § 17 Abs. 1.
BFH-Urteil vom 5. Juni 2008 – IV R 73/05
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-12-10 |
Seiten 357 - 359
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