Eine Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax an das FA übermittelt werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Inhalt der Einkommensteuererklärung tatsächlich in vollem Umfang zur Kenntnis genommen hat.
§ 150 Abs. 1 Satz 1 AO, § 150 Abs. 2 AO, § 150 Abs. 3 AO, § 126 BGB, § 25 Abs. 3 EStG 2002, § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 1 EStG 2002, § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG 2002, § 52 Abs. 55j Satz 2 EStG 2002, EStG VZ 2007
BFH-Urteil vom 8. Oktober 2014 – VI R 82/13
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-04 |
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