Aufwendungen des Arbeitgebers führen bei einer zweitägigen Betriebsveranstaltung nicht zu Arbeitslohn, sofern die Freigrenze von 200 DM (110 u) eingehalten wird (Änderung der Rechtsprechung).
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Urteil vom 16. November 2005 – VI R 151/99
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-02-01 |
Seiten 66 - 67
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