Aufwendungen für ein Schadstoff-Gutachten, das der Feststellung der durch einen Mieter verursachten Untergrund- und Boden-Verunreinigungen dient, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein.
EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1
BFH-Urteil vom 17. Juli 2007 – IX R 2/05
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-12-10 |
Seiten 377 - 378
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