Das sog. Bankengeheimnis nach § 30a AO 1977 schließt nicht aus, dass einer Bank die von ihr vereinnahmten Erträge aus ausländischen Wertpapieren nach § 159 AO 1977 zugerechnet werden, wenn sie nicht nachweist, dass sie die Papiere lediglich treuhänderisch für ihre Kunden hält.
AO 1977 §§ 30a, 102, 159
BFH-Urteil vom 27. September 2006 – IV R 45/04
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-07 |
Seiten 382 - 384
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