Erbringt ein Träger des Jugendfreiwilligendienstes, der gem. § 11 Abs. 1 JFDG zur Gewährung von Geld- oder Sachleistungen an die Freiwilligen verpflichtet ist, Leistungen an die Einsatzstelle der Freiwilligen, die von der Einsatzstelle durch eine monatliche Pauschale vergütet wird, ist diese Leistung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH-Urteil vom 24. Juni 2020 – V R 21/19
MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g; JFDG §§ 1 bis 3, 5, 11
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-05 |
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