Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 ist bei börsennotierten Aktien, die als Finanzanlage gehalten werden, auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufholung vorliegen (entgegen BMFSchreiben vom 25. Februar 2000, BStBl I 2000, 372 Tz. 11).
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2.
BFH-Urteil vom 26. September 2007 – I R 58/06
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.03.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
| Veröffentlicht: | 2008-03-10 |
Seiten 86 - 88
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