1. Ein Avalkredit ist kein Darlehen i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG.
2. Wird ein Avalkredit durch Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert, so führt das nicht zur Steuerpflicht der Zinsen aus der Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 10 Abs. 2 Satz 2.
BFH-Urteil vom 27. März 2007 – VIII R 27/05
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-07-10 |
Seiten 219 - 221
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