Eine in der EU oder dem EWR ansässige gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S. des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG kann unabhängig von einer inländischen Steuerpflicht Stipendien vergeben, die nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sind.
EStG § 3 Nr. 44; AEUV Art. 63; EG Art. 56
BFH-Urteil vom 15. September 2010 – X R 33/08
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-02-02 |
Seiten 59 - 61
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