Aufwendungen für Instandsetzungsarbeiten an einer Wohnung, die der Steuerpflichtige während der Zeit der Selbstnutzung durchführt, sind grundsätzlich nicht als vorab entstandene Werbungskosten im Zusammenhang mit einer nach der Eigennutzung geplanten Vermietung abziehbar (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787).
BFH-Urteil vom 1. April 2009 – IX R 51/08
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.07.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2009 |
| Veröffentlicht: | 2009-07-15 |
Seiten 209 - 210
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