Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden; ein gesondertes Feststellungsverfahren sieht die Vorschrift nicht vor (entgegen BMF vom 5. Oktober 2000 IV C 3 – S 2256 – 263/00, BStBl I 2000, 1383, Tz. 42).
EStG § 10d Abs. 4, § 23 Abs. 3
BFH-Urteil vom 22. September 2005 – IX R 21/04
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seiten 199 - 201
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