Ein Gewinnfeststellungsbescheid für die Tochterpersonengesellschaft einer Organgesellschaft entfaltet verfahrensrechtlich gegenüber dem Organträger nicht die Wirkung eines Grundlagenbescheids.
AO § 173 Abs. 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 179 Abs. 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ; KStG § 14
BFH-Urteil vom 6. März 2008 – IV R 74/05
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-08 |
Seiten 235 - 237
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