Die AO regelt generalisierend, wann eine durch Scheckeinreichung bewirkte Zahlung als entrichtet anzusehen ist; sie nimmt in Kauf, dass eine Zahlung mitunter als nicht entrichtet anzusehen ist, obwohl die Finanzbehörde bereits über den Zahlbetrag verfügen kann.
AO § 224 Abs. 2 Nr. 1; § 240.
BFH-Urteil vom 28. August 2012 – VII R 71/11
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-04 |
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