Die Entnahme eines PKW durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen in den nichtunternehmerischen (privaten) Bereich mit späterer Beförderung (Ausfuhr) in ein Drittland ist weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht eine steuerfreie Ausfuhrlieferung.
§ 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG 2005, § 3f Satz 1 UStG 2005, § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG 2005, § 6 Abs. 5 UStG 2005, EGRL 112/2006 Art 16, EGRL 112/2006 Art 31, EGRL 112/2006 Art 32, EGRL 112/2006 Art 146 Abs. 1 Buchst. a, § 3 Abs. 5a UStG 2005, EWGRL 388/77 Art 15 Nr. 1, EWGRL 388/77 Art 5 Abs. 6
BFH-Urteil vom 19. Februar 2014 – XI R 9/13
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-30 |
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