Bewirtet ein leitender Arbeitnehmer mit variablen Bezügen seine Arbeitskollegen, insbesondere ihm unterstellte Mitarbeiter, so unterliegen die Bewirtungsaufwendungen nicht der Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG.
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 5, § 12 Nr. 1 Satz 2.
BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 – VI R 33/07
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-10 |
Seiten 327 - 328
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