Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium können auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein (Fortentwicklung der Rechtsprechung zu Senatsurteil vom 20. Juli 2006 VI R 26/05, BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764).
EStG § 9 Abs. 1, § 10 Nr. 7, § 10 Nr. 5
BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 – VI R 7/10, DB 2011, 1836
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-09-30 |
Seiten 293 - 296
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