Erwirbt eine Anlagegesellschaft auf dem US-amerikanischen Zweitmarkt „gebrauchte“ Lebensversicherungen, um die Versicherungssummen bei Fälligkeit einzuziehen, ergibt sich ein ausreichendes Indiz für die Qualifikation der Tätigkeit als Gewerbebetrieb weder allein aus dem Anlagevolumen oder dem Umfang der getätigten Rechtsgeschäfte noch aus der Einschaltung eines Vermittlers.
EStG § 15 Abs. 2, EStG 2002 § 20 Abs. 2 Nr. 6, GewStG 2002 § 2 Abs. 1, EStG 1990 § 23 Abs. 1
BFH-Urteil vom 11. Oktober 2012 – IV R 32/10
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-27 |
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