Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde § 6 Abs. 1 Nr. 1b in das Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt. Durch die Neuregelung wird das handelsrechtliche Wahlrecht des § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB, bei der Berechnung der Herstellungskosten auf den Einbezug bestimmter nicht produktionsbezogener Kosten zu verzichten, auf die steuerliche Gewinnermittlung übertragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-06 |
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