1. Auch ein gewerblicher Grundstückshandel setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus.
2. Die Gewinnerzielungsabsicht kann nachträglich entfallen.
3. Obliegt es dem gewerblichen Händler zu bebauender Grundstücke, mit Rücksicht auf eine längere Verlustphase Umstrukturierungsmaßnahmen zu treffen, so hat er geänderte konkrete Nutzungskonzepte zu entwickeln und zu verfolgen.
4. Die Hoffnung auf einen Veräußerungsgewinn jenseits einer Haltefrist von zehn Jahren ist regelmäßig privater Natur.
5. Wird der Betrieb weder umstrukturiert noch aufgegeben, kommt es zum Strukturwandel zur Liebhaberei.
(redaktionelle Leitsätze)
BFH-Urteil vom 5. April 2017 – X R 6/15
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2014 – 13 K 3148/11
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.12.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-04 |
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