1. Der Begriff der „Leasingraten“ in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist – ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen – wirtschaftlich zu verstehen.
2. Wartungskosten, die vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der „Leasingrate“ und nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen.
(redaktionelle Orientierungssätze)
BFH, Urteil vom 22.10.2022 – III R 33/21
Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil vom 15.06.2021 – 6 K 10176/18
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-03 |
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