1. Eine Geschftsveruerung im Ganzen kann auch dann vorliegen, wenn mit dem erworbenen Unternehmen noch keine Ausgangsumstze erzielt wurden (EuGH vom 29.04.2004 C- 137/02, Faxworld), wenn der Erwerber das bertragene Unternehmen fortfhrt.
2. Bei der Geschftsveruerung im Ganzen muss nach einer Gesamtwrdigung eine ausreichende hnlichkeit zwischen dem Unternehmen des Veruerers und des Erwerbers bestehen. Der ursprngliche Kern oder der Geschftszweck des Unternehmens mssen bestehen bleiben, so dass der Erwerber das Unternehmen nicht so verndern darf, dass ein Unternehmen anderer Art vorliegt.
(redaktionelle Orientierungsstze)
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2024 7 K 7083/23
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.08.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-08-02 |
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