Die steuerliche Betriebsprüfung
 

Geschäftsveräußerung im Ganzen bei der Veräußerung eines Grundstücks

1. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen kann auch dann vorliegen, wenn mit dem erworbenen Unternehmen noch keine Ausgangsumsätze erzielt wurden (EuGH vom 29.04.2004 – C- 137/02, Faxworld), wenn der Erwerber das übertragene Unternehmen fortführt.
2. Bei der Geschäftsveräußerung im Ganzen muss nach einer Gesamtwürdigung eine ausreichende Ähnlichkeit zwischen dem Unternehmen des Veräußerers und des Erwerbers bestehen. Der ursprüngliche Kern oder der Geschäftszweck des Unternehmens müssen bestehen bleiben, so dass der Erwerber das Unternehmen nicht so verändern darf, dass ein Unternehmen anderer Art vorliegt.

(redaktionelle Orientierungssätze)

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2024 – 7 K 7083/23

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.08.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 8 / 2024
Veröffentlicht: 2024-08-02