Der Gesetzgeber hat mit dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes am 27.03.2024 eine neue Möglichkeit zur geometrisch-degressiven Abschreibung von Wohngebäuden geschaffen, die gezielt Investitionsanreize setzen soll. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sowie die Funktionsweise und diskutiert bestehende Unklarheiten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2026.01.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-06 |
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