Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gem. Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL
– nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch
– die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufgrund einer zwischen denselben Parteien erfolgenden Gebäudeverpachtung (und als Nebenleistung zu dieser) nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL steuerfrei ist?
(redaktionelle Leitsätze)
BFH, EuGH-Vorlage vom 26. Mai 2021 – V R 22/20
Vorinstanz: Niedersächsische Finanzgericht, Urteil vom 11. Juni 2020 – 11 K 24/19
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-01-07 |
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