In den sog. Bauträgerfällen (§ 27 Abs. 19 Satz 1 UStG) führt der Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers (Bauträger) nicht zu einer Ablaufhemmung für die Steuerfestsetzung des Bauleistenden nach § 171 Abs. 14 AO, wenn im Zeitpunkt der Festsetzung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Leistungsempfänger (Bauträger) bereits Festsetzungsverjährung beim Leistenden eingetreten war (Parallelentscheidung zu BFH v. 27.07.2021 – V R 3/20, BFHE 273, 398).
(redaktioneller Leitsatz)
BFH, Urteil vom 27. 07. 2021 – V R 27/20
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.2020 – 12 K 2945/19
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-01 |
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