In der Bauwirtschaft und in der Anlagen errichtenden Industrie sind Abschlagszahlungen auf anzuschaffende oder herzustellende Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter nicht mehr wegzudenken. Der Umfang der Abrechnungen mittels Abschlagszahlungen/Vorauszahlungen ist umso größer, je längerfristiger die Baumaßnahme ist. Derartige Vorgänge und die darauf beruhenden Zahlungsmodalitäten werden im Handelsrecht als Anzahlungen bezeichnet. Aktuell hat das BMF mit Schreiben v. 29.6.2015 die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zu einer Regelung für Ingenieurleistungen auf alle Abschlagszahlungen bei Werkverträgen übertragen und versucht auf diese Weise, den Anwendungsbereich auszudehnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.04.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-05 |
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