Die OFD Hannover hatte eine fremdfinanzierte Rentenversicherung gegen Einmalbetrag mit sofort beginnender Rentenzahlung als „ähnliches Modell“ i. S. des seinerzeit geltenden § 2b Satz 1 EStG beurteilt. Sie hatte das Modell dahin beschrieben, dass deutsche und ausländische Versicherungsgesellschaften kreditfinanzierte Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht gegen Einmalbeitrag anbieten würden, bei denen die Rentenzahlungen sofort beginnen würden. Der Versicherungsnehmer erwerbe durch die Einmalzahlung den Anspruch auf eine lebenslange Rente (meist werde außerdem eine Mindestlaufzeit von 15 oder mehr Jahren vereinbart). Die Rentenzahlungen erfolgten nachschüssig, wobei der Versicherungsnehmer im Regelfall zwischen monatlicher, viertel- und jährlicher Zahlungsweise wählen könnte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-01-10 |
Seiten 25 - 28
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