Vorliegender Beitrag informiert über die vorgesehenen Änderungen der §§ 20, 21, 22, 24 UmwStG (Einbringungen in Kapital- und Personengesellschaften) durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 29.9.2015. Die Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft gegen ein Mischentgelt (Gewährung von Anteilen und sonstigen Leistungen) war bisher nicht gesetzlich geregelt in § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG lediglich in der Weise, dass die sonstige Leistung mit dem gemeinen Wert anzusetzen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.06.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-06 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: