Steuertatbestände des Umsatzsteuergesetzes werden auch geprägt durch Begriffe, die in anderen Vorschriften mit Gesetzesrang (§ 4 AO) definiert werden. Im Steuerrecht wird bisher weitgehend kein Wissen vermittelt, wie sich die daraus ergebenden Probleme vermeiden lassen. Das soll nachfolgend am Beispiel von Ehegatten aufgezeigt werden, die ein Grundstück in Bruchteilsgemeinschaft ohne Gründung einer personenidentischen GbR verwalten wollen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-08-03 |
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