Die folgenden Ausführungen befassen sich mit der Buchung und Bilanzierung von Fremdgeldern („Pfandgeldern“) im Zusammenhang mit „Mehrrücknahmen“ beim Einheitsleergut der Getränkeindustrie. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht die bilanzielle Behandlung der „Mehrrücknahmen“ auf der Stufe der Abfüller (Mineralbrunnen, Brauereien und Fruchtsafthersteller), soweit sie ihre Produkte über ein Mehrwegflaschen-Pfandsystem vertreiben. Nebenbei wird auch ein kurzer Blick auf „Mehrrückgaben“ des Getränkegroßhandels gewagt, ohne dort jedoch länger zu verweilen. Für die Getränkeindustrie, soweit sie sich eines Mehrwegflaschen- Pfandsystems bedient, ist die Regelung des BMF-Schreibens vom 13.6.2005 einschlägig, welches das Schreiben vom 11.7.1995 ersetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-04-01 |
Seiten 125 - 129
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