Der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigende sog. Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort kann nach dem im fraglichen Zeitraum gültigen Mietspiegel bemessen werden.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 – VI R 42/15
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 11. September 2014 – 5 K 5362/12
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-04 |
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