Dieser Aufsatz beschäftigt sich nur mit dem „reinen Dividendenstripping“, das mittlerweile als „Cum-Cum“ in der Literatur bezeichnet wird.
Das Dividendenstripping geriet Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrtausends in die öffentliche Diskussion. Die Diskussion über Dividendenstripping hat sich aus den verschiedensten Gründen von Anfang an auf den hiesigen Finanzplatz konzentriert. Im zitierten Bericht wird daher in Fortführung der Darstellung im Frankfurter Finanzmarkt-Bericht Nr. 11/92 auf das veränderte Umfeld beim Dividendenstripping näher eingegangen.
Das für die Bankenprüfung in Frankfurt zuständige Finanzamt V hatte die Problematik in Prüfungsfällen Anfang der 90er Jahre aufgegriffen und das Bundesamt für Finanzen in diversen Berichten das Bundesministerium der Finanzen über die gewaltigen Steuerausfälle in Kenntnis gesetzt (und Vorschläge für die Abhilfe gemacht).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-05 |
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