UStG § 25a Abs. 1; MwStSystRL Art. 311 Abs. 1 Nr. 1, Art. 315, 318
Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat.
BFH-Urteil vom 23. Februar 2017 – V R 37/15
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-30 |
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