Entsprechen Verrechnungspreise, die der Aufteilung der Einkünfte z.B. zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte steuerlich zugrunde gelegt werden, nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz und werden dadurch die ausländischen Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen erhöht, kommt es gem. § 1 Abs. 5 Satz 1 AStG zwingend zur Berichtigung der Einkünfte gem. § 1 AStG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-03 |
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