Grundstzlich unterliegen gem 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG der Umsatzsteuer Umstze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausfhrt. Unternehmer ist dabei gem 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Ttigkeit selbstndig ausbt. Als gewerbliche oder berufliche Ttigkeit ist gem 2 Abs. 1 Satz 3 UStG jede nachhaltige Ttigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, zu verstehen. Nicht selbstndig wird eine gewerbliche oder berufliche Ttigkeit hingegen gem 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ausgebt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatschlichen Verhltnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organtrgers eingegliedert ist (Organschaft). Diese Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln ( 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG), die Organgesellschaften sind dabei unter Bercksichtigung der Einschrnkungen in 2 Abs. 2 Nr. 2 Stze 2 bis 4 UStG Teile des einheitlichen Unternehmens des Organtrgers. Durch das Rechtsinstitut der umsatzsteuerlichen Organschaft werden also verschiedene zivilrechtlich selbstndige Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen zu einem Unternehmer im Sinne des UStG zusammengefasst. Nachfolgend sollen die Voraussetzungen unter Bercksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und die sich ergebenden Rechtsfolgen dargestellt werden. Darber hinaus wird im letzten Abschnitt auf zwei ausgewhlte Sonderprobleme eingegangen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.05.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-05-02 |
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