Die Personengesellschaft ist als Subjekt der Gewinnerzielung, Gewinnfeststellung Adressat des Feststellungsbescheides und Einspruchs- und Klageberechtigter. Der BFH hat sich mit der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung von doppelstöckigen Personengesellschaften insbesondere der atypisch stillen Gesellschaft zwischen einer GbR und einer Kapitalgesellschaft, den Voraussetzungen einer einheitlichen und gesonderten Feststellung im Falle einer vermögensverwaltenden GbR, der Klagebefugnis eines Gesellschafter bei Streit über Grund und Höhe des Gesamtgewinns und über die notwendige Beiladung von Gesellschaftern im Streitverfahren beschäftigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-09 |
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