Der IV. Senat des BFH hat anlässlich eines von ihm entschiedenen Verfahrens festgestellt, dass die Kassenführung mit der offenen Ladenkasse (OLK) ernsthafte Vollzugsdefizite verursacht. Damit ist er zur Überzeugung gekommen, die vollständige Erfassung der Barerlöse könne mit der OLK ohne Gesetzeskorrekturen durch die bisherigen Rechtsprechungsvorgaben wegen ernsthafter Vollzugsdefizite nicht erreicht werden. Der Senat hat sodann den Gesetzgeber auf die Pflicht hingewiesen, die Wirkungen des Kassengesetzes auf die Situation OLK zu beobachten und alsbald zu überprüfen, ob das ernsthafte Problem des Gesetzesvollzugs gelöst ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-03 |
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