Gerade die Betriebsprüfung in einem Gastronomiebetrieb bietet regelmäßig Anlass für umfangreiche Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Dies resultiert in vielen Fällen aber nicht nur aus dem Umstand, dass die Finanzämter zuweilen besonders misstrauisch gegenüber der Branche sind und dementsprechend – jedenfalls aus Sicht des steuerpflichtigen Gastronomen – äußerst sorgfältig prüfen. Vielmehr bieten vielerorts die Gastronomen selbst durch die von ihnen vorgelegten Zahlen und Berechnungen Anlass zu Zweifeln hinsichtlich der Höhe der von ihnen erklärten Umsätze.
In vielen Fällen greift die Betriebsprüfung dann auf das Instrument der Nachkalkulation zurück mit dem Ergebnis, dass der per Nachkalkulation ermittelte Umsatz oftmals wesentlich höher ausfällt, als der vom Steuerpflichtigen erklärte. Dies führt dann vor allem deshalb zu den eingangs erwähnten Streitigkeiten, weil die Nachkalkulation letztlich die Höhe der festzusetzenden Steuern für mehrere Veranlagungszeiträume berührt und sich so schnell Nachzahlungsbeträge im 5-stelligen Eurobereich ergeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-09 |
Seiten 70 - 76
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