Mit dem Rechtsgrundverweis auf die Vorschrift der Steuerfahndung ist zunächst klar, dass die Steuerfahndung die Kompetenz dieser Form der Kontenabfrage eingeräumt bekam. Ob allerdings die Außenprüfungsdienste oder die Staatsanwaltschaft den Kontenabruf eigenständig durchführen können, ergibt sich nicht direkt aus dem Wortlaut des Gesetzes.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-12-10 |
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