In der StBp wurden in den vergangenen Jahren vom Verfasser verschiedene Haftungsnormen vorgestellt. In diesem Beitrag wird die Vorschrift des § 72a AO vorgestellt, die die Haftung von Dritten bei elektronischer Datenübermittlung regelt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-04 |
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