In StBp 2018, 13 wurde bereits die Haftungsnorm des § 71 AO vorgestellt. Aufgrund der Bedeutung, die der Haftung des Steuerhinterziehers zukommt, sollen aktuelle Entwicklungen zu § 71 AO vorzugweise in der Rechtsprechung dargestellt werden. Da gerade die Betriebsprüfung oftmals auf steuerstrafrechtliche Sachverhalte stößt, ist es von Wichtigkeit, dass auch haftungsrechtlich hieraus die richtigen Schlüsse gezogen werden. Zudem soll auch das Verhältnis der strafrechtlichen Einziehung nach §§ 73ff. StGB zur Haftungsnorm des § 71 AO beleuchtet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-01-07 |
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