Gerade im Zuge von Bankenprüfungen kann sich das Problem auftun, wer dafür einzustehen hat, dass Kapitalertragsteuer nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde bzw. Steuerbescheinigungen fehlerhaft sind. Die Frage nach der Haftung für nicht einbehaltene bzw. abgeführte Kapitalertragsteuer kann sich aber auch im Zusammenhang mit einer vGA stellen. Der folgende Beitrag will zu dieser Rechtsmaterie einen praxisbezogenen Überblick geben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.