Es gibt vielfältige Motive, die GmbH als Gesellschaftsform für wirtschaftliche Aktivitäten zu wählen. Als besonderer Vorteil wird immer wieder die Haftungsbegrenzung hervorgehoben. Bei der GmbH ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Als weiterer Vorteil wird angeführt, dass die Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführer im Gegensatz zur Personengesellschaft nach § 19 EStG zu versteuern sind, diese bei der GmbH die Gewerbesteuer mindern, der Geschäftsführer alle steuerlichen Vorteile eines Arbeitnehmers erhält, der Gesellschafter-Geschäftsführer den Pauschbetrag nach § 9a EStG geltend machen kann, die GmbH für eine Pensionszusage eine den Gewinn mindernde Pensionsrückstellung bilden kann und der Gesellschafter-Geschäftsführer seine Pension erst mit dem tatsächlichem Zufluss (§ 11 EStG) versteuern muss. Auf Grund dieser Vorteile werden oftmals Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt. Häufig wird jedoch verkannt, dass durch die Bestellung eines Gesellschafters zum Geschäftsführer die Vorteile in Folge der steuerlichen Haftungstatbestände aufgewogen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-10-01 |
Seiten 298 - 302
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