Die Rechtsprechung hat sich jüngst mit der Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen und der gespaltenen Gewinnausschüttung beschäftigt. Die Verwaltung hat die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze im Wesentlichen übernommen. Der vorfliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Folgen, die sich aus der Neuausrichtung durch Rechtsprechung und Verwaltung ergeben. Besonderer Schwerpunkt ist die Überführung von Gewinnanteilen auf ein gesellschaftergebundenes Gewinnrücklagekonto.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-03 |
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