Der BFH hat auf den ersten Blick viel Neues zur Einnahmen- Überschussrechnung (EÜR) formuliert. Fraglich ist, ob seine Aussagen noch nach dem 1.1.2017 gelten, weil sich die Rechtslage ab 1.1.2017 entscheidend verändert hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-06 |
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