Im Rahmen von Betriebsprüfungen bei deutschen Handelskonzernen und Werbe-/Medienkonzernen wird aktuell eine zunehmende Internationalisierung und globale Ausbreitung festgestellt. Das Rollout und der Eintritt in neue Märkte erfolgen über so genannte Regiegesellschaften (ausländische Tochtergesellschaften, meistens in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften) und werden grundsätzlich von einer inländischen Management-Holdinggesellschaft gesteuert. Im Folgenden soll untersucht werden, welcher Mechanismen sich Konzerne bedienen, um im Ausland erfolgreich ihr Geschäft (Produkte bzw. Dienstleistungen) zu platzieren. Steuerlich stellt sich die Frage, ob die Übertragung der Dachmarke und damit beispielsweise das Einräumen der Marktchance in einem neuen Markt werthaltig sind und von einem fremden Dritten hierfür ein Entgelt verlangt würde. Die Beantwortung dieser Frage erfolgt in zwei Schritten: Schritt 1 richtet das Augenmerk auf die den Wert bestimmenden Faktoren. Hintergrund hierfür sind das wegweisende BFH-Urteil vom 9.8.2000 und die Vorgaben des BFH, gerade auch für die Betriebsprüfungspraxis. Solche Wert bestimmenden Faktoren sind (wirtschaftlich) in der Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern zu sehen, die näher zu definieren sind und die mit dem Oberbegriff Dachmarke bezeichnet werden können. In Schritt 2 – der die grundsätzliche Werthaltigkeit der Dachmarke voraussetzt – werden mögliche Lösungsansätze zur Höhe eines Entgelts vorgestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.03.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-27 |
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