Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung sind sachliche und persönliche Verflechtung und ein gewerbliches Unternehmen der Betriebsgesellschaft. Der BFH hat den Begriff „wesentliche Betriebsgrundlagen“ weiter differenziert, weitere Urteile betreffen die personelle Verflechtung im Falle einer Testamentsvollstreckung, die Bewertung eines Anteils an der Betriebs- GmbH, notwendiges Sonderbetriebsvermögen bei der Besitzpersonengesellschaft, die gewerbliche Betriebsverpachtung nach Betriebsaufspaltung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-01 |
Seiten 256 - 262
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